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maismensch
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Erweiterung des Tatbestandes "Volksverhetzung" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,529490,00.html

Ich halte das für eine sehr gute Idee, wie seht ihr das?
19.01.2008 10:46 maismensch ist offline E-Mail an maismensch senden Beiträge von maismensch suchen Nehmen Sie maismensch in Ihre Freundesliste auf
Lord Braindead Lord Braindead ist männlich
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Der gute alte §130...

Das ganze Thema ist äusserst differenziert zu sehen aber werfen wir zunächst einen Blick auf den Paragraphen selbst.

Zitat:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Faktisch ist "scheiß Deutscher" bereits vom Gesetz abgedeckt, in der Rechtspraxis werden derartige Äusserungen allerdings meines wissens nach nicht verfolgt, anders als "scheiß Jude", "scheiß Kanacke" oder ähnliche Sprüche die regelmäßig mit hohen Geld und teilweise auch Haftstrafen geahnded werden. Grund hierfür ist schlicht die Auslegung des Gesetzes da es meistens Migranten, vor allem radikale Moslems, Türken und bis zu einem gewissen Grad Deutsch-Russen, Kasachen und andere Randvölker der ehemaligen UDSSR sind die derartige Äusserungen tätigen. Der §130 jedoch wird in der Praxis fast ausschliesslich auf rechtsradikale Äusserungen bezogen da sich die Abschnitte 2 bis 6 (inbesondere die Abschnitte 3 und 4) direkt darauf beziehen. Diese "Gesetzesinitiative" ist daher nichts anderes als heiße Luft, vermutlich Wahlkampfstrategie, es wird niemals dazu kommen das etwas passiert. Um diese Problematik anzupacken wären entsprechende Grundsatzurteile notwendig zu denen es aber wohl kaum kommen wird da der betreffende Richter und der anklagende Staatsanwalt sich dann ernsthaft Sorgen um ihre Zulassen machen müssten. Angesichts des üblichen Strafmaßes für derartige Äusserungen wäre es ein leichtes diesen Personen Ausländerfeindlichkeit vorzuwerfen und mindestens die SPD würde dafür definitiv den Hitler des Monats verleihen.

Wie man es auch dreht und wended, der §130 ist das Waterloo der deutschen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und daran herumzudoktern wird wohl kaum etwas zum besseren verändern.

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Ich bin ja auch nur irre in Kombination mit einem Ticken diabolischer Intelligenz. So eine Art Montgomery Burns auf Crack mit einem Gewaltproblem.
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19.01.2008 11:51 Lord Braindead ist offline E-Mail an Lord Braindead senden Beiträge von Lord Braindead suchen Nehmen Sie Lord Braindead in Ihre Freundesliste auf
maismensch
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Also so wie es verstanden habe kommt es eben deswegen nicht zu Verurteilungen, weil bei "Scheiss Deutscher" nicht nur ein Teil der Bevölkerung angegriffen wird, anders als bei "Scheiss Jude/Kanacke etc." Das soll dieses Gesetz ja eben ändern.

Zitat:
Diese "Gesetzesinitiative" ist daher nichts anderes als heiße Luft, vermutlich Wahlkampfstrategie

In BW ist doch nicht Wahlkampf, oder liege ich da jetzt vollkommen daneben?
19.01.2008 12:33 maismensch ist offline E-Mail an maismensch senden Beiträge von maismensch suchen Nehmen Sie maismensch in Ihre Freundesliste auf
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Aber in Hessen und die CDU ist im freien Fall also muss dringend jemand kommen der das "Wir tun was!" Schild hochhält.

Es wäre möglich dass mir da eine weitere Form von blankem Schwachsinn im deutschen Rechtssystem entgangen ist aber ich finde die Begründung etwas dürftig denn Deutsche sind ein Teil der Bevölkerung. Wie haben auch Türken, Deutsch-Russen, Sorben, Wenden und verschiedenste andere Ethnien in Deutschland womit Deutscher wohl kaum die gesamte Bevölkerung bezeichnet (wobei mir unklar ist was daran besser sein soll ein Land als ganzes zu beschimpfen anstatt eine Gruppe).

Der Gesetzestext ist hier eindeutig und schützt Teile der Bevölkerung, somit im Zweifelsfall auch die Bevölkerung insgesamt (zumindest nach den Maßstäben des gesunden Menschenverstandes die heutzutage leider nicht mehr all zu häufig angewandt werden).

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19.01.2008 12:42 Lord Braindead ist offline E-Mail an Lord Braindead senden Beiträge von Lord Braindead suchen Nehmen Sie Lord Braindead in Ihre Freundesliste auf
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